...und mit 17 gehts auch schon!

Die Welt wartet darauf entdeckt zu werden.

Und was gibts da schöneres als frei und unabhängig mit dem Auto übers Land zu fahren?

Leider geht das erst ab 18.

Mit 17 muss ein über 30jähriger Mensch mit im Auto sitzen.

 

Warum Fahren ab 17 ?


Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen und die Unfallwahrscheinlichkeit zu senken.

Junge Fahranfänger sind überproportional häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.

Gründe hierfür sind mangelnde Fahrerfahrung und erhöhte Risikobereitschaft.


Das "Begleitete Fahren" mit 17 gibt den jungen Fahranfängern die Möglichkeit, ihre neu erworbenen Fahrfertigkeiten unter einer gewissen Aufsicht zu trainieren. Der Vorteil dieser Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:

 

  • Mäßigender Einfluss einer Begleitung - diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren

 

 

Wie bekommt man einen Führerschein mit 17 ?

 

Der Führerschein mit 17 unterscheidet sich in der theoretischen und praktischen Ausbildung und den Prüfungen nicht von der eines 18jährigen. 

 

Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit den eingetragenen Begleiter(n). Dieses Dokument wird allerdings nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.

 

Wer darf "Begleiten" ?

 

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
  • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
  • Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen.