Der Antrag zum Erwerb eines Führerscheins
Antragstellung

Wie immer muss derjenige, der vom Staat etwas haben möchte, zuerst einmal einen Antrag stellen.
"Die Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) ist ein Dauer-Verwaltungsakt, das heißt, die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbestandsmerkmale strafbar."
Zitat Wikipedia
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Führerscheinsehtest durch einen Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe)
- Biometrisches Passbild
- Reisepass oder Personalausweis
Der Antrag wird bei der Führerscheinstelle Stuttgart oder in Ihrem zuständigen Bürgerbüro gestellt. http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/366?
Antrag mit 17
Der Schüler kann im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" keine Doppelklasse (z.B. A und B) erwerben, nur Klasse B oder BE.
Klasse A muss er später erwerben, da sie erst ab 18 Jahren zugelassen ist und nicht in Begleitung stattfinden kann.
Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(nen) bereits angegeben werden.
Auch beim Führerschein mit 17 sind die Klassen M, L und S mit eingeschlossen. Diese Klassen dürfen ohne Begleitperson gefahren werden, weil junge Fahrer das
Mindestalter dafür (16 Jahre) bereits erreicht haben.