Aufbaueminare
Punkteabbau und Nachschulungen

Wer innerhalb der gesetzlichen Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
In regelmäßigen Abständen finden bei uns Kurse zum Abbau von Punkten (ASP) sowie Nachschulungen für auffällig gewordene Fahranfänger statt (ASF).
Hinweis:
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in unserer Fahrschule statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig und stets pünktlich an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
TIPP:
Bitte beachten Sie die Fristen die Sie einhalten müssen und melden Sie sich rechtzeitig an. Nur dann können wir Ihnen einen sicheren Platz im nächstmöglichen Kurs sichern. Bei verspäteter Abgabe des Teilnahme-Nachweises bei der Führerscheinstelle droht Ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis.